Sonntag, 5. Juni 2011

Rückmeldungen

Zur HP lebens-lang.de kam vor einigen Tagen per Mail die Nachricht von Herrn Rechtsanwalt Uwe Friedrich, Notar a.D., dass er Merkblätter zum Thema Organspende erstellt hat.


Sehr geehrte Frau Körner, danke für Ihre Rückmeldung.
Ich habe inzwischen edas merkblatt in eine Informationsschrift mit i.W. gleichem Inhalt umgewandelt, da mir das für Öffentlichkeit und Presse besser geeignet erscheien. ich schicke sie Ihnen zu Ihrer beliebigen Verwendung, Verfielfältigung/Verbreitung, auch Einstellung in Ihre homepage, wenn Sie mögen, gerne mit Link auf unsere Homepage, wo die drei merkblätter sei ein paar Tagen auch online abrufbar sind (über Sonstiges/Merkblätter (www.dr-friedrich-partner.de). Ich habe die Info-Schrift auch an FAZ und ZEIT übermittelt, sowie an die hess. und bay. Sozialminister(Brief anbei), ebenso an das Zentralkomitee dt. Katholiken.
Wir bleiben in Kontakt, freundliche Grüße
Uwe Friedrich




Hier die Mail von Herrn RA Friedrich an die oben genannten Institutionen:





Mail des Unterzeichners vom 31.05.2011 (12:52 Uhr) an:
das Hessische Sozialministerium, Herrn Minister Grüttner, (diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, die am 29./30.06.2011 in Frankfurt am Main tagen wird), und das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Herrn Minister Söder,
unter Beifügung der Information : aufgeklärte(!) Organspende

Der Text der Mail lautete:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Minister Grüttner,
sehr geehrter Herr Minister Söder,

im Hinblick auf Presseverlautbarungen Ihrer beabsichtigten gemeinschaftlichen Initiative zur Einführung einer "erweiterten Widerspruchslösung" zur Organentnahme, z.B. in Frankfurter Allgemeine Zeitung von heute, S. 43, darf ich mir erlauben, Ihnen meine (an sich zur Mandanten-Information) entwickelte Arbeit

Information : aufgeklärte(!) Organspende
zu übermitteln, auf die ich vollinhaltlich Bezug nehmen darf.

Bitte berücksichtigen Sie die darin aufgezeigte Problematik bei Ihrem Vorgehen, insbesondere die rechtlichen, vor allem die verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Implikationen !

Klarstellung: Die Arbeit richtet sich nicht gegen Organspende, wohl aber gegen geflissentliches Verschweigen der wirklichen Bedeutung des sog. "Hirntodes" und der Vorgänge vor, bei und nach einer Organentnahme, insbesondere nach den Ergebnissen der modernen Forschung und Erfahrungen.

Kein Politiker sollte dem Volk von "Organspende nach dem Tod" erzählen, sondern er sollte das Volk, für das er Verantwortung trägt, über die wirkliche Bedeutung des sog. "Hirntods", der Problematik seiner Feststellung, der hiernach verbliebenen (und für die Organentnahme not-wendigen) Körperlichkeit und Lebenszeichen ausführlich aufklären und mag dann - trotzdem ! - dafür werben, einer Organentnahme zuzustimmen.

Ohne ausdrückliche - und vollständig informierte ! - Zustimmung des von einer Organentnahme Betroffenen erscheint diese allgemein rechtlich, vor allem verfassungs- und menschenrechtlich unvertretbar ! Wir Deutschen sind angesichts unserer Geschichte gerade bei diesem Punkt zu besonderer Aufmerksamkeit verpflichtet ! Im Einzelnen darf ich auf die vorgelegte Informationsschrift verweisen.

Nur von vollständig wahrheitsgemäß und für sie verständlich aufgeklärten Bürgern sind verfassungs- und menschenrechtlich vertretbare Entscheidungen (auch) in dieser Frage zu erwarten !

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Friedrich
Rechtsanwalt Uwe Friedrich, Notar a. D. (1969-2009)
(Erbrecht, Vorsorgerecht, Immobilienrecht) in:
Dr. Friedrich & Partner Rechtsanwälte
Südring 29, D-64832 Babenhausen/H.
Tel +49-(0)6073-7272-0, Fax +49-(0)6073-7272-25
www.dr-friedrich-partner.de