Donnerstag, 14. August 2014

Vor Monaten in Madrid, heute oder morgen in unserer Stadt?

Ein Artikel in GEO Nr. 05/2011

Wann kann man einen Patienten für tot erklären, wenn das Herz aufhört zu schlagen oder wenn das Gehirn nicht mehr funktioniert? In einer Klinik in Madrid wird der reanimierte Patient bereits als Organspender gesehen und es beginnt die Transplantations-Maschinerie zu laufen.

Für das spanische Gesetz muss für die Todesdiagnose über einen Zeitraum von 5 Minuten das Fehlen von Puls und Atmung nachgewiesen werden. In dieser Zeit darf der Patient weder beatmet werden noch eine Herzdruckmassage ausgführt worden sein.

Das ist für mich absolut kein Kriterium, denn wie auch in dem Bericht zu lesen ist, kommt es nicht selten vor, dass das Herz nach diesen fünf Minuten wieder zu schlagen beginnt. Man geht auch von der völlig irrigen Annahme aus, nach fünf Minuten ohne Durchblutung sei das Gehirn tot. Aber lest selbst weiter:


Tatort Klinik Madrid





Montag, 28. April 2014

Hirntod wird vermutet, was können Sie als Angehörige tun?

Hirntod wird vermutet, was können Sie als Angehörige tun?


Sie sind völlig ratlos: Da ist ein Angehöriger verunglückt oder sehr schwer erkrankt und die Ärzte möchten von Ihnen die Zustimmung zur Organentnahme. Begründet wird dies, dass bei dem Patienten der Hirntod eingetreten sein könnte, von dem es keine Rückkehr zum Leben mehr gäbe.

Ich möchte an dieser Stelle nicht näher auf die Probleme mit der Hirntod-Diagnostik eingehen, sondern einfach nur beschreiben, was Sie als Angehörige tun könnten, um eine Entscheidung pro oder kontra Organentnahme treffen zu können.

Bitten Sie die Ärzte um drei Tage Zeit. In dieser Zeit passiert Ihrem Angehörigen nichts, denn noch "hirntoter" kann dieser nicht werden. Das schlimmste, was eintreten könnte, wäre der körperliche Tod und dann hat Ihr Angehöriger das selbst so entschieden und Sie sind mit Ihrer Trauer an seiner oder ihrer Seite.

Für das Krankenhaus sind solche drei Tage zwar ein Kostenfaktor, aber falls Sie sich entscheiden, die Organe des Angehörigen zur Transplantation frei zu geben ist das so ein riesiger kommerzieller Erfolg für das Krankenhaus, dass darauf gerne gewartet wird.

Aber worum es mir eigentlich geht ist etwas ganz anderes. Ich selbst habe es erlebt, dass mein Ehemann nach der Hirntod-Diagnose wieder zu sich gekommen ist und sogar erzählen konnte, wie er diese Zeit erlebt hat. Deshalb denke ich, es ist jede Mühe Wert, sich selbst vom wirklichen Tod des Menschen, der vor einem liegt selbst zu überzeugen und ihm, sollte er nicht wirklich tot sein, die Gelegenheit zu geben, dies durch Lebenszeichen zu signalisieren, wie das bei meinem Mann so gewesen ist.

Was können Sie tun?

Das Gehirn zeigt keinerlei Reaktionen mehr, weder auf Schmerz, noch ein Erkennen von Personen. Es ist jedoch nicht feststellbar, ob im Gehirn noch irgendwelche Reize ankommen oder ob der Kranke einfach nicht auf diese reagieren kann. Es kann jedoch gelingen, solche Reaktionen zu trainieren - falls der Angehörige nicht wirklich tot ist.

Kranke reagieren am ehesten auf ganz enge Angehörige und deshalb sollten Sie sich sehr viel Zeit nehmen. Setzen Sie sich an das Bett, das geht auch auf der Intensivstation, lassen Sie sich da nicht abwimmeln. Dann reden Sie mir dem Angehörigen, so als ob er alles klar verstehen kann. Halten Sie seine Hände, sofern das geht, wenn nicht irgend welche Verletzungen dagegen sprechen. Streicheln sie die Innenseiten der Arme, ganz sanft oder auch mit einer weichen Bürste. Wenn es geht, machen Sie das am gesamten Körper und mindestens drei Mal jeden Tag, es kann gar nicht lange genug sein.

Am ersten Tag sehen Sie wahrscheinlich keine Reaktion, wenn der Patient in künstlichem Tiefschlaf liegt und Schmerzmittel gegeben wurde ist die Reaktion auch beeinträchtigt. Aber Sie können darum bitten oder mindestens nachfragen, ob und welche Medikamente gegeben werden und um Absetzung bitten - tot ist schließlich tot, oder nicht?

Am zweiten Tag beobachten Sie genau die angeschlossenen Messgeräte: schlägt eines davon aus, wenn Sie reden, wenn Sie den Patienten anfassen? Sie können auch die Füße sanft bewegen, die Hände, den Rücken streicheln oder massieren, immer vorausgesetzt, es sind keine offenen Wunden da.

Und ganz wichtig: reden Sie mit dem Angehörigen. Sagen Sie, dass er Ihnen ein Zeichen geben soll, ob er weiter leben möchte und sagen Sie ihm aber auch, wenn er lieber sterben möchte, würden Sie auch das verstehen und von im Abschied nehmen in den nächsten Tagen.

Wenn Sie nach drei Tagen den Eindruck haben, das eine winzig kleine, minimale Reaktion da war, dann bitten Sie um weitere drei Tage. Der Patient sollte so oft, so lange, so intensiv angesprochen und berührt werden wie irgend möglich. Nur so wird die Reiz-Weiterleitung trainiert und diese Reize werden nach außen wieder sichtbar.

Wenn das Gehirn über Stunden oder Tage nicht stimuliert wird, kann es sein, dass immer mehr Gehirnzellen zugrunde gehen und dann tatsächlich nur noch ganz tiefsitzende Zentren ihre Arbeit verrichten. Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich mit einer Kontaktaufnahme zu beginnen.

Sollte sich der Zustand nicht verbessern, können Sie sicher sein, dass jetzt Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme kommen muss. Für mich ist eine Organentnahme ein Ausschlachten eines heiligen Wesens und absolut nicht akzeptabel. Aber das muss jeder, auch Sie, ganz persönlich entscheiden.

Ich wünsche Ihnen viel Kraft und bedanke mich dafür, dass Sie meine Worte aufmerksam gelesen haben.

Mittwoch, 9. April 2014

Für eine Patienten-Verfügung zu verwenden:


MERKBLATT : PATIENTENVERFÜGUNG
Dieses Merkblatt soll über wesentliche Fragen im Zusammenhang mit geeigneter Vorsorge durch eine Patienten- verfügung unterrichten. Es ist mit Stand vom 01.03.2014 sorgfältig erarbeitet. Vorsorglich: Für etwaige Unrichtigkeiten oder missverständliche Formulierungen wird jedoch in keiner Weise gehaftet. Durch Aushändigung des Merkblatts allein wird ein Auftrag nicht begründet oder bestätigt. [ MB PATIENTENVERFÜGUNG 010 314 – SD 17.03.14 09:43 ]
Eine Patientenverfügung (künftig hier: „PV“ genannt) liegt (gemäß § 1901 a BGB) vor, wenn „ein einwilli- gungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt (hat), ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.“ Dies gilt unab- hängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betroffenen. Es gibt keine Reichweitenbegrenzung. Niemand kann zur Errichtung einer PV verpflichtet werden. Errichtung oder Vorlage einer PV darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden. Eine PV hat kein Verfalldatum; ihre turnusgemäße Bestätigung ist nicht erforderlich, aber zu empfehlen. Sie ist jederzeit widerruflich. Der Bevollmächtigte oder der gerichtlich bestellte Betreuer, hat dem in der PV formulierten Willen des Betroffenen „Ausdruck und Geltung zu verschaffen,“ § 1901 a I 2 BGB. Es gilt ein dialogisches Verfahren (gemäß § 1901 b BGB): Der behandelnde Arzt prüft, welche ärztliche Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. Er und der Bevollmächtigte/Betreuer erörtern diese Maßnahme unter Berücksichti- gung des Patientenwillens als Grundlage für die Entscheidung des Bevollmächtigten/Betreuers gegenüber dem Arzt. Der Arzt selbst hat nach dem Gesetz insoweit keine eigene Entscheidungskompetenz.
Liegt keine PV vor, oder treffen die Festlegungen einer PV nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungs- situation zu, so hat der Bevollmächtigte/Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betroffenen festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maß- nahme einwilligt oder sie untersagt. Hierbei ist der mutmaßliche Wille auf Grund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betroffenen. Bei der Fest- stellung des Patientenwillens oder der Behandlungswünsche oder des mutmaßlichen Willens soll nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung gegeben wer- den, sofern dies ohne erhebliche Verzögerung möglich ist und nicht dem erkennbaren Willen des Betroffen- en widerspricht. Insbesondere mangels Bestimmtheit werden viele als „Patientenverfügung“ bezeichnete Dokumente nicht als solche im engeren, vorbeschriebenen Sinne, sondern nur als Behandlungswünsche anzusehen sein, die dann als solche Beachtung finden müssen.
Wichtige Hinweise für die Errichtung einer Patientenverfügung:
Schriftform ist erforderlich. Der Text muss nicht handschriftlich geschrieben, aber eigenhändig unterschrie- ben sein. Unterzeichnung mit dem Nachnamen genügt, Beifügung des Vornames, sowie von Ort und Datum der Unterzeichnung sind zu empfehlen. Um Zweifel an Geschäftsfähigkeit und eigenhändiger Unterschrift auszuschließen sollte Unterschriftsbeglaubigung erfolgen. Mündliche Erklärungen sind keine PV, können aber zur Feststellung des mutmaßlichen Willens herangezogen werden, sofern sie beweisbar sind. Schwierigster Punkt: Inhaltlich sollte möglichst genaue Beschreibung der Lebens- und Behand- lungssituation/en und der für diese gewünschten oder untersagten bestimmten Maßnahmen erfol- gen. Ärztliche Aufklärung oder Beratung hat der Gesetzgeber zwar nicht zur Voraussetzung der Wirk- samkeit einer PV erklärt. Sie ist aber zu empfehlen! Nur so erscheint gewährleistet, dass die Formulie- rungen der PV hinsichtlich Reichweite und anderer medizinischer Tatbestände bestimmt genug und nicht un- vollständig oder missverständlich sind, oder dies durch absehbare Entwicklung der Medizin werden. Wichtige Grundbestimmungen einer sog. „Basis-Patientenverfügung“ könnten zum Beispiel sein:

„Für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, erkläre ich hiermit jeder Person, die Entscheidungen über meine Gesundheit oder mein Leben zu treffen oder mich ärztlich oder pflegerisch zu behandeln haben wird: Ich möchte mein Leben in Würde vollenden ! Das Leben ist für mich von hohem Wert. Für den Fall jedoch, dass mein jeweiliges Grundleiden unumkehrbar (irreversibel) ist und einen tödlichen Verlauf angenom- men hat ( GRUNDVORAUSSETZUNG ): und ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, oder ich ( bei gleicher Grundvoraussetzung ) wegen: irreversiblen Verlustes des Bewusstseins, oder schwerer unbehebbarer Dauerschädigung meines Gehirns, oder dauerhaften Ausfalls lebenswichtiger Körperfunktionen, oder schwerster, nicht zu lindernder Schmerzzustände, oder sonstigen unheilbaren schweren Leidens nach ärztlichem Urteil (infauste Prognose) nicht mehr in der Lage sein werde, ein menschenwürdiges Leben zu führen, wünsche ich, lebenserhaltende oder –verlängernde Maßnahmen zu unterlassen oder nicht fortzuführen, und bin ich insbesondere mit einer Intensivtherapie oder Wiederbelebung nicht einverstanden. Als menschenwürdig verstehe ich hierbei für mich ein mir erträgliches, bewuss- tes und umweltbezogenes Leben mit eigener Persönlichkeitsentfaltung und insbes. der Möglichkeit, Einsichten zu gewin- nen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Im Einzelnen bestimme ich Folgendes: Die Feststellung der vorgenannten Grundvoraussetzung und der zusätzlichen in dieser Patientenverfügung beschriebenen medizinischen Sachverhalte muss von mindestens zwei Fachärzten, die durch mich oder meine/n schriftlich Bevollmächtigte/n oder Betreuer/in hierzu ausdrücklich beauftragt sind, nach ihrem besten ärztlichen Wissen und Gewissen gemäß dem Stande der Wissenschaft zur Zeit der Untersuchung, durch jeweils eigene Unter- suchungen, selbstständig und unabhängig voneinander, in Abwesenheit des anderen und zeitlich vollständig nacheinander erfolgt sein; von anderen Ärzten ermittelte zuverlässige objektive Werte, insbes. aus Labor- oder apparativen Untersuchungen, die noch gültig und bedeutsam sind, dürfen berücksichtigt werden. Der später untersuchende Arzt und sein Team dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Kenntnis von Ergebnissen des zuerst unter- suchenden Arztes suchen oder erlangen; sie sollen auch dies in der Patientenakte dokumentieren.
Die Untersuchungen sind auf das für ein zuverlässiges Ergebnis Erforderliche zu beschränken. Hierbei unter- sage ich alle Maßnahmen, die mich körperlich oder seelisch belasten oder mich gefährden könnten, insbeson- dere: Setzen von Schmerzreizen (wie z.B. Trigeminusirritation), Angiografie, vor allem: Apnoe-Test. Schonenden bildgebenden Verfahren, insb. SPECT (Single-Photon-Emissions-Computer-Tomographie), stimme ich zu. Die Mög- lichkeit einer Fehldiagnose trotz äußerster Gewissenhaftigkeit ist mir bekannt. (Es folgen weitere Bestimmungen) ...“
Wird vorstehende PV durchgeführt, stirbt der Mensch (schneller). Das widerspräche etwa gewünschter Organspende, weil hierfür lebende Organe benötigt werden, die nicht aus einem Leichnam entnommen werden können. Deshalb sollte in der PV klar erklärt werden, ob, ggf. unter welchen Bedingungen man einer Organ-/Gewebeentnahme für Transplan- tationszwecke, sowie, ob man einer inneren Leichenschau (Obduktion des Leichnams) zustimmt, oder ob man dem widerspricht. Es ist darauf hinzuweisen, dass „Organspende“ nach zur Zeit in Deutschland geltendem Recht hier nach dem sogenannten „Hirntod“ erfolgt. Dieser Begriff ist aber irreführend: der nicht aufgeklärten Bevölkerung wird damit suggeriert, mit „Hirntod“ sei der wirkliche Tod gemeint, man schneide also Organe aus einem toten Körper, aus einem Leichnam. In Wirklichkeit aber ist der „hirntote“ Mensch nicht tot, also kein Leichnam, sondern ein Sterbender. Aus einem Leichnam könnte man keine lebenden Organe für die Transplantation entnehmen. Der Öffentlichkeit von interessierten Seiten bewusst verschwiegene Einzelheiten zu dieser scherwiegenden Problematik können unserem MERKBLATT : aufgeklärte(!) Organspende entnommen werden. Auch im Internet kann man sich eigenverantwortlich unter den Begriffen „Hirntod Aufklärung“ informieren. Jede/r muss nach vollständiger, wahrheitsgetreuer Informa- tion über Begriff und wahre Bedeutung des sog. „Hirntods“ und aller Vorgänge vor, bei und nach der Organ- entnahme für sich selbst entscheiden, ob er seinen sterbenden Körper, bevor dieser ein Leichnam geworden ist, für die Entnahme von Organen/Geweben zur Verfügung stellen will. Wer das will, beachte unser
MERKBLATT: INFORMIERTE ERKLÄRUNGEN zu ORGANSPENDE und PATIENTENVERFÜGUNG !
In jedem Fall sollte ein der Organentnahme Zustimmungswilliger zur Bedingung machen: A. Die zuverlässige Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren vollständigen Ausfalls der Gesamtfunktion des
Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (sog. „Hirntod) durch SPECT-Diagnostik (Single-Photon-Emissions-
Computer-Tomographie), KEIN „Apnoe“-Test ! B. Zur sicheren Vermeidung von Schmerzen: Gabe eine Vollnarkose, genau wie sie bei einer vergleichbar schweren
Operation gegeben würde. C. Es kann auch bestimmt werden, nur bestimmte Organe/Gewebe zu entnehmen, sowie: D. ob dies NUR für Zwecke der Transplantation oder ob Körper/Organe/Gewebe auch für sonstige Anwendungen,
insbesondere wissenschaftliche Untersuchungen, verwendet werden dürfen. Wer Organentnahme NICHT will, sollte eine ausdrückliche Widerspruchs-Erklärung bei seinen Ausweispapieren stets mit sich führen, besonders für den Fall, dass es zu Unfall/Erkrankung in einem Land kommen sollte, das eine Widerspruchslösung kennt (Landessprache beachten!) oder falls diese etwa künftig in Deutschland eingeführt werden sollte. Ggf. kommt auch Eintragung in ein Widerspruchsregister des jeweiligen Landes in Betracht. Rechtzeitige Information über die jeweilige Rechtslage ist zu empfehlen.
Wir empfehlen, die PV nicht in eine Vollmachtsurkunde aufzunehmen, sondern separat zu errichten, jedoch in der Vollmacht darauf hinzuweisen. (Grund: Die PV wird oft an einem anderen Ort als die Vollmacht benötigt; im Übrigen kann sich ihr Inhalt nach den gesundheitlichen Gegebenheiten eher ändern als der sonstige Inhalt der Vollmacht.) Turnusgemäße Überprüfung der PV ist im Hinblick auf Änderung des Willens oder der Lebens- und Behandlungssituation und wegen des Fortschritts der medizinischen Wissenschaft und Methodik dringend zu empfehlen. Soll es bei der PV bleiben, kann dies durch eine zeitnahe schriftliche Bestätigung dokumentiert werden; diese ist aber zur Wirksamkeit der PV nicht erforderlich. Schließlich ist die Findbarkeit der PV zu sichern, da sie im entschei- denden Zeitpunkt in der Hand des dann behandelnden Arztes sein muss! Wichtige Bestimmungen des Rechts der PV gelten seit 1.9.2009. Vorher getroffene Patientenverfügungen bleiben grundsätzlich wirksam; jedoch gelten die neuen Regelungen auch dafür. Wegen der hohen Bedeutung einer PV für den schwierigsten Abschnitt im Leben eines Menschen ist zu empfehlen, rechtzeitige (!) fundierte juristische Beratung durch einen in dieser speziellen Materie fachkundigen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Die Praxis zeigt, dass viele umlaufenden Formulierungsvorschläge falsch oder unzureichend sind. MB PATIENTENVERFÜGUNG 010 314 – SD 17.03.14 09:43
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Donnerstag, 27. März 2014

Ein aktueller Fall, der zeigt, wie viel noch unsicher ist in der Diagnose "Hirntot":

Carina lebt

Samstag, 22. März 2014

Für alle, die auch auf Facebook aktiv sind, möchte ich hier einige Adressen einstellen, auf denen viele Informationen und die verschiedenen Meinungen zu finden sind:



https://www.facebook.com/groups/1404480903135722/

Das ist eine Seite, die sich selbst so beschreibt:

Organspende-was bedeutet das eigentlich? Wir erfahren sehr viel über den Sinn und Zweck einer Spende, doch woran sollte man denken bevor man sich entscheidet? Das und einiges mehr möchte diese Gruppe Ihnen beantworten und Sie vielleicht schon bald in unserer offenen Gruppe begrüßen


noch eine . . . 

https://www.facebook.com/groups/207697642625691/?ref=notif&notif_t=group_added_to_group

Die Beschreibung:

Diese Gruppe dient allen Menschen, die sich für umfassende Aufklärung nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen interessieren und die wiederum auch andere Menschen hierher einladen möchten...!
Alles rund ums Thema Organspende und Hirntod soll und darf hier diskutiert werden.

Es ist absolut erwünscht, dass alle Mitglieder auch Artikel und Diskussionsstoff einbringen und Fragen stellen, die andere vielleicht beantworten können.

Wo viele Menschen aufeinander treffen gibt es unterschiedliche Sichtweisen und natürlich auch unterschiedliche Temperamente. Allerdings ist das Ziel der Gruppe der Dialog. Dialog erstickt im Keim, wenn Gleiches mit Gleichem vergolten wird und die Gefühle die Kontrolle übernehmen. Auch bei unterschiedlichen Sichtweisen bitte ich um gegenseitigen Respekt! Eventuell auftretende persönliche Unstimmigkeiten bitte ich ggf. außerhalb der Öffentlichkeit fortzuführen.

Es gibt hier keine Feinde in Form von Menschen, sondern es geschehen ÜBERGEORDNET Ungerechtigkeiten, die einen wütend und betroffen machen können - umso mehr, wenn man in irgendeiner Form persönlich davon betroffen ist. Darum geht es doch und darüber würde ich gerne weiter debattieren, aufklären und nach Lösungen suchen.

Die Menschen, um die es hier geht, Menschen mit Hirnversagen ebenso wie Menschen, deren scheinbar letzte Hoffnung ein Organ ist, haben unseren höchsten Respekt und unser Mitgefühl verdient. Wir sprechen in dieser Gruppe über Menschen, die dem Begriff "Hirntod" zum Opfer gefallen sind - und es leider immer noch tun - seit dieser Begriff in den 60ern in die Welt eingeführt wurde.

Zur Basisinformation möchten wir allen Mitgliedern den offenen Brief "Die dunkle Seite der Organspende" im Ordner Dateien ans Herz legen.

"Sei die Veränderung, die du in der Welt sehen willst." (Gandhi)

Samstag, 1. März 2014

Minimal-Bewusstsein

Koma-Patienten mit Minimal-Bewussstsein!


http://www.medscapemedizin.de/artikel/4901728?src=stfb

Leider funktioniert der Link nicht richtig, deshalb kopiere ich den Artikel hier her:


Eine gewisse Unsicherheit bleibt – wie wach ist ein Komapatient?

Michael Simm | 11. Dezember 2013
San Diego – Inwieweit sind Patienten, von denen es heißt, sie lägen „im Koma“, tatsächlich völlig komatös, also ohne jedes Bewusstsein? Die Fehlerrate bei der Evaluation von Patienten mit eingeschränktem Bewusstsein liegt bei bis zu 40%. So lautete die beunruhigende Einschätzung mehrerer Wissenschaftler auf der Jahrestagung der International Neuroethics Society in San Diego [1].
Auf einem Symposium wurden dort zu diesem Thema neuere Studien präsentiert, in denen mit bildgebenden Verfahren bei einem kleinen Anteil von Patienten im so genannten vegetativen oder minimal-bewussten Zustand Anzeichen dafür entdeckt wurden, dass sie zumindest vorübergehend Umgebungsreize wahrnehmen können. In seltenen Fällen waren diese Patienten sogar in der Lage, auf Ja-Nein-Fragen zu antworten.
Prof. Dr. Jens Clausen vom Institut für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universität Tübingen zeigte sich von den ernsten und sachkundigen Beiträgen seiner Kollegen beeindruckt. „Das Hirn hat erfreulicherweise eine große Kapazität, sich zu regenerieren“, stellte er als Moderator der Veranstaltung fest. Bei der Klassifizierung der Bewusstseinszustände sieht der Philosoph und Biologe zwar eindeutige Fortschritte aber: „Angesichts der ebenso komplexen wie komplizierten Sachverhalte darf man allerdings keine einfachen Lösungen erwarten.“
„Das Hirn hat erfreulicherweise
eine große Kapazität, sich zu regenerieren.“
Prof. Dr. Jens Clausen
Das bestätigte die Tagung in San Diego zwar, aber der Bedarf an Lösungen steigt. Denn dank Reanimation und Intensivmedizin überleben immer mehr Patienten im Koma, erklärte Prof. Dr. John Pickard. Er beschäftigt sich mit seinen Mitarbeitern am Wolfson Brain Imaging Centre der University of Cambridge intensiv mit dem vegetativen Stadium (vegetative state, VS). Es handelt sich dabei um einen Zustand, in dem Patienten, die aus dem Koma entrinnen, einerseits wach erscheinen, andererseits aber dennoch keine Hinweise dafür liefern, dass ihre Wahrnehmung („awareness“) funktioniert.
Offenbar nehmen die Patienten aber dennoch wahr. Das vegetative Stadium sei eine der am wenigsten verstandenen und aus ethischer Sicht schwierigsten Konditionen in der modernen Medizin, hieß es in San Diego. Die Inzidenz steigt an und beträgt in Europa derzeit zwischen 0,5 und 2 Fälle pro 100.000 Einwohner und Jahr. Zwei Drittel davon entwickeln sich aufgrund einer Anoxie oder Hypoxie nach einer Reanimation, der Rest ist eine Folge von Unfällen.
Verstehen und Vorstellungen produzieren – trotz eingeschränktem Bewusstsein?
„Das größte Problem ist die Unsicherheit”, so Pickard. Obwohl die Diagnose des VS maßgeblich davon abhängt, dass es unter externer Stimulation keinen reproduzierbaren Beweis für zielgerichtetes Verhalten gibt, scheint es bei einem kleinen Prozentsatz dieser Patienten „Inseln“ zu geben, in denen Hirnfunktionen bewahrt geblieben sind, erinnerte Pickard [2].
Der Neurowissenschaftler hatte bereits im Jahr 2006 über eine 23-jährige Frau berichtet, die auch 5 Monate nach einem Unfall mit schwerem Hirntrauma bei der Diagnose durch ein multidisziplinäres Team alle Kriterien des VS erfüllte. In der funktionellen Magnetresonanztomografie (fMRT) zeigte diese Frau indes eindeutig unterschiedliche Aktivierungsmuster bei einfachen Geräuschen gegenüber gesprochenen Sätzen. In ihren Reaktionen war die Patientin diesbezüglich nicht von gesunden Probanden zu unterscheiden [3].
Weil auch diese Befunde noch nicht als eindeutiger Nachweis für eine bewusste Wahrnehmung gewertet wurden, unternahmen Pickard und seine Mitarbeiter eine zweite Studie. Hier wurde die gleiche Patientin sprachlich instruiert, sich entweder beim Tennisspielen vorzustellen, oder beim Gang durch alle Räume ihres Hauses. Im ersten Szenario konnte man danach eine Aktivierung supplementär-motorischer Hirnareale nachweisen.
Im zweiten Szenario wurden der parahippocampale Gyrus aktiv sowie der posteriore parietale Kortex und der laterale prämotorische Kortex. Die beiden neuronalen Erregungsmuster, bei der Vorstellung des Tennisspiels einerseits und derjenigen des Herumgehens im Haus andererseits, waren somit im Gehirn klar voneinander zu trennen – und im Übrigen nicht zu unterscheiden von den Aktivierungsmustern gesunder Probanden.
Obwohl diese Patientin also die Kriterien für eine Diagnose des VS erfüllte, war ihr die Fähigkeit erhalten geblieben, sprachliche Anweisungen zu verstehen und durch die willentliche Aktivierung diskreter Hirnareale auch zu beantworten. „Das lässt keinen Zweifel daran, dass diese Patientin sich ihrer selbst und ihrer Umgebung bewusst war“, so Pickard.
Der Umkehrschluss ist allerdings nicht zulässig: Auch Patienten, die es in solch einem Test nicht schaffen, willentlich verschiedene Hirnareale zu aktivieren, könnten zur Wahrnehmung fähig sein, erläuterte Pickard. Falsch negative Befunde bei bildgebenden Untersuchungen seien häufig, sogar bei Gesunden.
Wie misst man, wie viel Bewusstsein noch verblieben ist?
Bildgebende Verfahren können demnach die Unsicherheit bei der Diagnose verringern, vermutlich aber niemals ganz beseitigen, so der Konsens auf der Tagung in San Diego. Einen Versuch, die Fehlerrate zu quantifizieren, haben Neurologen um Prof. Dr. Steven Laurys von der Coma Science Group des Cyclotron Research Center der Universität Liège in Belgien unternommen. Sie folgten 103 Patienten, die von einem Ärzteteam entweder die Diagnose vegetatives Stadium oder  „minimal-bewusst“ (minimally conscious state, MCS) erhalten hatten.
„Das lässt keinen Zweifel daran, dass diese Patientin (im vegetativen Zustand) sich ihrer selbst und ihrer Umgebung bewusst war.“
Prof. Dr. John Pickard
Beim minimal bewussten Stadium geht man davon aus, dass noch klarer und öfter als im vegetativen Stadium fluktuierend ein Auftauchen aus dem völligen Fehlen jeglichen Bewusstseins eines komatösen Zustandes möglich ist. Alle Patienten wurden durch Laurys´ Team nachuntersucht und anhand der Coma Recovery Scale-Revised (CRS-R) klassifiziert.
Dabei erwiesen sich 18 von 44 ursprünglich als VS diagnostizierte Patienten als noch minimal-bewusst, was einer Fehlerrate von 41% entspricht. Unter 41 Patienten mit MCS waren am Ende der Beobachtungszeit 4 aus diesem Zustand erwacht. Die Untersuchung ergab außerdem, dass 89% derjenigen, deren Koma-Diagnose anfänglich unklar blieb, gemäß dem Kriterienkatalog der CRS-R als minimal-bewusst eingestuft werden sollten.
Mit Verweis auf frühere Untersuchungen beklagen die Forscher, dass sich der Anteil an Fehldiagnosen des VS über 15 Jahre hinweg kaum verändert habe. Sie plädieren deshalb für den Gebrauch der auch von ihnen benutzten neurologisch- und verhaltensbasierten Skala CRS-R [4].
Tatsächlich ist die Vielzahl von Untersuchungsverfahren mit Schuld an den oft diskordanten Befunden, glaubt Pickard. Diese Unsicherheit lasse sich jedoch nicht beseitigen, indem man sich auf eine bestimmte Methode festlegt. „Schwere Hirnverletzungen sind nicht statisch“, erklärte dazu Prof. Dr. Joseph Fins, Leiter der Abteilung Medizinische Ethik am Weill Cornell Medical College. Zur Diagnose seien Fragebögen zur Erhebung des neurologischen Zustands besser geeignet als bildgebende Verfahren.
Dennoch sind diese Methoden von unschätzbarem Wert, denn sie bieten zumindest einem Teil der vegetativen und minimal-bewussten Patienten eine Möglichkeit, mit ihren Gedanken zu kommunizieren, indem die Kranken ihre neurale Aktivität gezielt verändern. Man habe damit einen Kommunikationskanal geöffnet, sagte Fins. Zugleich warnte der Psychiater vor Fehldeutungen: Die Kommunikation mithilfe bildgebender Verfahren sei einer sehr schlechten Telefonverbindung vergleichbar – mit Störungen, Unterbrechungen und der Gefahr von Missverständnissen.
Den Nutzen der Bildgebung abzuschätzen, erlaubt eine Untersuchung, die von den Teams um Laurys und Pickard bereits im Jahr 2010 veröffentlicht wurde [5]. Eingeschlossen wurden hier 54 Patienten mit Störungen des Bewusstseins (23 VS und 31 MCS) aus den Referenzzentren in Liège und Cambridge. Getestet wurde in erster Linie, ob diese Patienten in der Lage waren, verlässlich und mehrfach die Aktivitäten ihrer Hirne zu modulieren, sodass dies in der fMRT nachweisbar war.
Wahrnehmungskorrelate in der funktionellen Magnetresonanztomografie
Dies gelang tatsächlich 5 der 54 Patienten. Bei 3 der 5 stellten die Ärzte bei weiteren Tests am Krankenbett fest, dass sie zumindest ansatzweise ihre Umgebung wahrnahmen, bei den anderen beiden gelang dies nicht. Die ursprünglich von Pickard entwickelte Methode zur willentlichen Erzeugung unterschiedlicher Hirnaktivitätsmuster bewältigte jedoch nur ein einziger Patient.
Da die fMRI teuer und nicht generell verfügbar ist, hat das gleiche Team überprüft, ob das Prinzip der „mental imagery“, der Erkennung von Vorstellungskorrelaten im Gehirn, auch unter Einsatz eines einfachen EEG funktioniert. Hierfür  wurden 16 Patienten im VS aufgefordert, sich Bewegungen der rechten Hand oder der Zehen vorzustellen – eine Aufgabe, die immerhin 3 dieser Patienten wiederholt und zuverlässig bewältigten [6].

Prof. Dr. Nicholas D. Schiff vom Weill Cornell Medical College verwies auf den jüngsten und bislang wohl ambitioniertesten Beitrag der Hirnforschung zur Klassifizierung unterschiedlicher Bewusstseinszustände: Wie Schiff berichtete, haben Wissenschaftler von der Universität in Mailand einen auf theoretischen Überlegungen basierenden Index entwickelt, der die Reaktion des Gehirns auf Störungen quantifizieren soll (perturbational complexity index, PCI).
„Schwere Hirn-
verletzungen sind nicht statisch.“
Prof. Dr. Joseph Fins
Der PCI beruht darauf, dass zunächst die Aktivität des Kortex mittels transkranieller Hirnstimulation (TMS) gestört wird. Nach diesem „Anstoß“ erfasst man die räumlich-zeitlichen Muster der elektrokortikalen Reaktion per EEG und bestimmt als Maß für deren Komplexität den Informationsgehalt. Dieses Paradigma wurde an einem großen Datensatz von TMS-evozierten Potenzialen überprüft, die sowohl von Gesunden stammten, als auch von Patienten, die dem Koma entronnen waren und zum Beispiel als VS oder MCS diagnostiziert wurden.
Wie Casali und Kollegen berichten, konnte der PCI den Bewusstseinszustand bei einzelnen Individuen zuverlässig unterscheiden, sowohl im wachen Zustand, als auch im Schlaf und unter Betäubung. Bei den 20 hirnverletzten Teilnehmern der Studie fand sich ein gradueller Anstieg der PCI-Werte von Patienten, je nach Schwere der Diagnose. „Der PCI eignet sich möglicherweise für eine objektive Bestimmung der Bewusstseinsebene am Krankenbett“, schreiben deshalb die Wissenschaftler [7].


Dienstag, 25. Februar 2014

Fehldiagnose! Unbedingt ansehen!

Heute von Regina Breul bekommen:
https://www.facebook.com/photo.php?v=824204557597143

https://www.facebook.com/photo.php?v=824204557597143

Bin wieder da!

Die Ruhe ist vorbei, ich arbeite mich in meine Blogs ein und werde künftig häufiger hier was hinterlassen.

Hier ist ein Link, der sehr interessant ist:

http://www.aerzteblatt.de/archiv/155334/Strafverfahren-gegen-Transplantationsmediziner-Prozess-mit-Signalwirkung

Freitag, 23. März 2012

Ein Interview mit Paolo Bavastro

"Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen"

Paolo Bavastro verlangt Zustimmungslösung zur Organspende in engstmöglichen Grenzen

Im Zuge der Debatte um eine Neuregelung bei Organspenden hat der Stuttgarter Kardiologe Paolo Bavastro eine Zustimmungslösung in den engstmöglichen Grenzen verlangt. Bavastro sagte, ein hirntoter Mensch sei nicht tot, sondern ein schwerstkranker, sterbender Mensch. Deswegen dürfe man ihm keine Organe entnehmen.
Frank Meyer: Für Organspenden ist die Regelung ganz eindeutig: Organe dürfen nur toten Spendern entnommen werden. Wann aber ist ein Mensch tot? Nach der gängigen Definition ist das der Fall, wenn der Hirntod eingetreten ist. Aber: ein hirntoter Mensch kann noch beatmet werden, dann hat er ein schlagendes Herz - das Blut fließt noch durch seinen Körper. Über die Grenze zwischen Leben und Tod sprechen wir mit dem Stuttgarter Internisten und Kardiologen PaoIo Bavastro. Seien Sie willkommen, Herr Bavastro!

Paolo Bavastro: Einen schönen guten Tag!

Meyer: Herr Bavastro, Sie haben als Chefarzt in Stuttgart eine hirntote Patientin behandelt, die schwanger war. Sie haben diese Schwangerschaft über 84 Tage hinweg aufrecht erhalten, sodass das Kind dieser Patientin per Kaiserschnitt entbunden werden konnte. Wie hat denn diese Erfahrung mit dieser hirntoten Patientin Ihre Auffassung vom Hirntod verändert?

Bavastro: Die Auffassung hat sich insofern verändert durch die ganz elementare evidente Tatsache, dass die Hirntodsituation, wenn sie denn als Tod definiert wird, bedeuten würde, diese Patientin war eine Leiche, und in einer Leiche entwickelt sich ein Embryo bis zur Lebensfähigkeit, das ist ein Widerspruch in sich. Und dadurch hat sich täglich die Evidenz gezeigt: Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen!

Meyer: Was haben Sie mit dieser Patientin erlebt nach ihrem Hirntod? Was haben Sie zum Beispiel beobachtet, was diese Patientin, oder dieser Körper - wie immer man das sagen will - noch registriert hat, noch erfahren hat von seiner Umwelt?

Bavastro: Was diese Patientin von ihrer Umwelt erfahren hat auf der Ebene des Bewusstseins, das kann ich nicht sagen, das wissen wir nicht. Was wir wahrnehmen konnten, das war täglich, dass das Herz schlägt, dass die Temperatur des Körpers da ist, dass sie Ausscheidungen hatte, sowohl Urin als auch Stuhl, dass sie geschwitzt hat. Wir wissen aus der Literatur und aus der Biologie, dass diese Menschen Antikörper bilden können, also geimpft werden könnten, dass Frauen schwanger werden können, dass Männer Erektionen haben - das sind alles elementarste biologische Phänomene, die dazu führen, dass man täglich am Krankenbett erlebt, dass das ein lebendiger Mensch ist, schwerstkrank, aber eben lebendig!

Meyer: Aber gäbe es nicht auch die Möglichkeit, dass die Patientin, die Sie damals behandelt haben, dass sie gar nicht hirntot war? Denn soweit ich weiß, den entscheidenden Test für diese Situation, ob ein Mensch noch zur eigenen Atmung fähig ist, den haben Sie doch nicht gemacht.

Bavastro: Die Vorgeschichte der Patientin in dem anderen Krankenhaus, wo sie schon behandelt war, hat mehrfach gezeigt, dass sie keine spontane Atmung hatte, weil dort mehrere Versuche gemacht worden sind, und die Tests, die damals - vor 20 Jahren - vorgeschrieben waren, die haben wir durchgeführt.

Meyer: Sagen sie deshalb nun ausgehend von diesen Erfahrungen: Ein hirntoter Mensch ist im Widerspruch zu der Auffassung, die bei uns auch im Transplantationsgesetz steht, ein hirntoter Mensch ist gar nicht tot?

Bavastro: So ist es. Ein hirntoter Mensch - deshalb ist der Begriff schon, wenn man das juristisch formulieren will, eine arglistige Täuschung -, ein Mensch in Hirnversagen ist ein Mensch, dessen Gehirn einen erheblichen Schaden hat, aber - es ist ein schwerstkranker, sterbender Mensch, aber noch kein Toter. Sonst könnten wir auch keine lebensfähigen Organe aus einem toten Menschen entnehmen. Wir brauchen lebendige Organe aus einem noch lebenden Organismus.

Meyer: Aber es ist ein sterbender Mensch. Das heißt doch, dieser Prozess ist unumkehrbar. Ein Mensch, bei dem man den Hirntod festgestellt hat, wird in jedem Fall sterben?

Bavastro: Soweit die bisherigen Erfahrungen, ja. Nur, das ist noch kein Kriterium, um jemanden, der sterbend ist, bereits für tot zu erklären, damit man ihm Organe entnehmen kann, ohne ihn zu töten. Biologisch ist es eindeutig definiert, in jedem Lehrbuch zu finden, dass ein Mensch in diesem Zustand ein schwerstkranker Sterbender ist, aber ein Sterbender ist noch kein Toter.

Meyer: Deutschlandradio Kultur, wir reden über den Hirntod, angesichts der neuen politischen Debatte über Organspenden in Deutschland, und wir reden mit dem Internisten und Kardiologen Paolo Bavastro aus Stuttgart. Und wichtig ist ja die Frage nach dem Hirntod, weil dieser Todeszeitpunkt angenommen wird als Voraussetzung für die Organentnahme nach der heutigen Definition. Meinen Sie nun auch, das sei nicht haltbar? Also, man darf einem Menschen, der erst hirntot ist, dessen Kreislauf aber noch funktioniert, man darf dem eigentlich keine Organe entnehmen?

Bavastro: Primär nein, denn ein Sterbender ist noch kein Toter. Auf der anderen Seite muss man natürlich sagen - und das wäre mein Vorschlag, ich halte den für den einzig gangbaren Weg -, es sind Menschen, die irreversibel im Sterbeprozess sind. Wenn diese Menschen früher nach redlicher Aufklärung - mindestens so wie vor jeder anderen banalen Operation auch, also: Was ist der Hirntod? In welchem Zustand befindet er sich? Welche Folgen könnte es haben? Und so weiter und so fort -, dann kann er sich schriftlich äußern und nur seine ganz persönliche Äußerung gilt, denn in so einer schwierigen Situation kann kein anderer für mich stellvertretend irgendwas entscheiden, dann sind Organentnahmen nach engster Zustimmungslösung straffrei. Das ist so ein ähnliches juristisches Konzept, wie wir es bei der Abtreibung haben. Die Abtreibung ist eindeutig für alle auch unumstritten die Tötung des Embryos. Die Tötung des Embryos ist nicht erlaubt, aber sie ist straffrei gestellt, wenn bestimmte Bedingungen, eben diese Beratung und so weiter, erfüllt sind. Und so ähnlich wäre die Situation hier. Deshalb plädiere ich für die engste Zustimmungslösung, nachdem der Betreffende sich selber geäußert hat. Wer sich aber nicht geäußert hat, oder sich nicht äußern kann, weil ihm das Problem zu kompliziert, zu schwierig, sonst wie ist, oder er sich nicht entscheiden will, dann ist er eben kein Organspender. Diese Freiheit müssen wir jedem einzelnen Bürger lassen, sich so zu entscheiden, oder auch die Freiheit, sich nicht entscheiden zu müssen.

Meyer: Wenn man jetzt aber weiterdenkt, wenn man jetzt überlegt, potenziellen Organspendern sagt man jetzt: Passt auf, in dem Moment, in dem euch die Organe entnommen werden, seid ihr noch gar nicht tot. Ihr seid noch im Sterben begriffen. Meinen Sie nicht, dass dann die Zahl der Menschen, die bereit wären zu Organspenden, rapide zurückgehen würde?

Bavastro: Aber ist das ein Argument? Die Menschen, die muss ich doch aufklären! Ich kann doch nicht sagen: Ich lasse sie unaufgeklärt, nur damit ich zu mehr Organen komme. Das wäre eine zynische Argumentationskette!

Meyer: Wir haben aber auf der anderen Seite ja Menschen, die sterben - etwa 3.000 pro Jahr in Deutschland -, weil sie zu spät Spenderorgane erhalten. Damit würde …

Bavastro: Langsam!

Meyer: Damit würde man …

Bavastro: Widerspruch! Sie sterben nicht, weil Organe fehlen, sondern sie sterben an ihrer Krankheit! Das ist auch eine unredliche Argumentation.

Meyer: Aber sie könnten weiterleben, wenn sie Spenderorgane bekommen. Das heißt, man würde mit dieser … wenn man Ihrer Argumentation folgt, am Ende auch in Kauf nehmen, dass am Ende noch mehr solcher Menschen sterben, die auf Spenderorgane warten?

Bavastro: Ich kann aber nicht einen sterbenden Menschen für tot erklären, und ihn noch dazu im Unklaren lassen, in welcher Situation er sich vielleicht dann befinden könnte, nur, um zu mehr Organen zu kommen. Das ist eine zynische Argumentationskette. Die ist ethisch unhaltbar!

Meyer: Wie haben Sie dieses Dilemma für sich ganz persönlich selbst gelöst? Sind Sie bereit, sich Organe entnehmen zu lassen, nach ihrem Hirntod?

Bavastro: Ich habe bisher das Thema für mich nicht entschieden. Ich führe mit mir einen Zettel, in dem ich draufgeschrieben habe: Der Hirntod ist nicht der Tod! Und solange das Gesetz so unklar ist, wie es jetzt im Moment ist, und nicht die strengste Zustimmungslösung gilt, bin ich kein Organspender. Und diese Entscheidungslösung, die im Moment diskutiert wird, die halte ich für nicht ganz korrekt, weil: Wer soll denn die Menschen, wenn sie einen Führerschein, wenn sie einen Personalausweis beantragen, wer soll sie denn aufklären? Die Menschen am Schalter, die den Führerschein ausgeben, mit Sicherheit nicht! Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die schreiben schlicht und einfach: Bist du bereit, Organe nach deinem Tod zu spenden? Das ist keine Aufklärung! Wer soll denn die Aufklärung sachgerecht und korrekt machen, in so einer ganz schwierigen und komplizierten Situation? Das müsste eine neutrale Stelle sein, die wirklich auch die Menschen aufklärt, was der Hirntod ist!

Meyer: Die zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer hat gerade gesagt, es sei unabdingbar, sich einer öffentlichen Debatte über das Hirntodkonzept zu stellen. Diese Debatte könnte jetzt in Gange kommen. Hätten Sie die Hoffnung, dass Ihr Konzept, wie Sie es uns gerade beschrieben haben, diese ganz enge Zustimmungslösung - im Blick auch darauf, was der Hirntod Ihrer Auffassung nach eigentlich ist -, hätten Sie die Hoffnung, dass diese Lösung dann angewendet wird?

Bavastro: Man muss sagen, dass man eine Diskussion, eine redliche und offene Diskussion über diesen Unbegriff Hirntod - deshalb sage ich immer Hirnversagen - führt, ist höchste Zeit; international und in ethischen Zeitschriften wird sie schon längst geführt! Und führende Ethiker, die zum Beispiel damals, 1968, diesen Begriff eingeführt haben, die haben sich schon öffentlich davon distanziert. Insofern wäre es höchste Zeit, das in Deutschland auch offen und redlich darüber diskutiert wird. Und dann muss man sehen, welche Lösung danach kommt. Mit Sicherheit wird es dann so sein, dass man diese Diskussionen, wie man sie jetzt führt - über Entscheidungslösung, Widerspruchslösung und Ähnliches - dass die so nicht mehr geführt werden.

Meyer: Ein hirntoter Mensch ist noch nicht tot. Dieser Auffassung ist der Internist und Kardiologe Paolo Bavastro. Herr Bavastro, ich danke Ihnen für das Gespräch!

Bavastro: Bitte!


Die Äußerungen unserer Gesprächspartner geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Sonntag, 5. Juni 2011

Rückmeldungen

Zur HP lebens-lang.de kam vor einigen Tagen per Mail die Nachricht von Herrn Rechtsanwalt Uwe Friedrich, Notar a.D., dass er Merkblätter zum Thema Organspende erstellt hat.


Sehr geehrte Frau Körner, danke für Ihre Rückmeldung.
Ich habe inzwischen edas merkblatt in eine Informationsschrift mit i.W. gleichem Inhalt umgewandelt, da mir das für Öffentlichkeit und Presse besser geeignet erscheien. ich schicke sie Ihnen zu Ihrer beliebigen Verwendung, Verfielfältigung/Verbreitung, auch Einstellung in Ihre homepage, wenn Sie mögen, gerne mit Link auf unsere Homepage, wo die drei merkblätter sei ein paar Tagen auch online abrufbar sind (über Sonstiges/Merkblätter (www.dr-friedrich-partner.de). Ich habe die Info-Schrift auch an FAZ und ZEIT übermittelt, sowie an die hess. und bay. Sozialminister(Brief anbei), ebenso an das Zentralkomitee dt. Katholiken.
Wir bleiben in Kontakt, freundliche Grüße
Uwe Friedrich




Hier die Mail von Herrn RA Friedrich an die oben genannten Institutionen:





Mail des Unterzeichners vom 31.05.2011 (12:52 Uhr) an:
das Hessische Sozialministerium, Herrn Minister Grüttner, (diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, die am 29./30.06.2011 in Frankfurt am Main tagen wird), und das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Herrn Minister Söder,
unter Beifügung der Information : aufgeklärte(!) Organspende

Der Text der Mail lautete:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Minister Grüttner,
sehr geehrter Herr Minister Söder,

im Hinblick auf Presseverlautbarungen Ihrer beabsichtigten gemeinschaftlichen Initiative zur Einführung einer "erweiterten Widerspruchslösung" zur Organentnahme, z.B. in Frankfurter Allgemeine Zeitung von heute, S. 43, darf ich mir erlauben, Ihnen meine (an sich zur Mandanten-Information) entwickelte Arbeit

Information : aufgeklärte(!) Organspende
zu übermitteln, auf die ich vollinhaltlich Bezug nehmen darf.

Bitte berücksichtigen Sie die darin aufgezeigte Problematik bei Ihrem Vorgehen, insbesondere die rechtlichen, vor allem die verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Implikationen !

Klarstellung: Die Arbeit richtet sich nicht gegen Organspende, wohl aber gegen geflissentliches Verschweigen der wirklichen Bedeutung des sog. "Hirntodes" und der Vorgänge vor, bei und nach einer Organentnahme, insbesondere nach den Ergebnissen der modernen Forschung und Erfahrungen.

Kein Politiker sollte dem Volk von "Organspende nach dem Tod" erzählen, sondern er sollte das Volk, für das er Verantwortung trägt, über die wirkliche Bedeutung des sog. "Hirntods", der Problematik seiner Feststellung, der hiernach verbliebenen (und für die Organentnahme not-wendigen) Körperlichkeit und Lebenszeichen ausführlich aufklären und mag dann - trotzdem ! - dafür werben, einer Organentnahme zuzustimmen.

Ohne ausdrückliche - und vollständig informierte ! - Zustimmung des von einer Organentnahme Betroffenen erscheint diese allgemein rechtlich, vor allem verfassungs- und menschenrechtlich unvertretbar ! Wir Deutschen sind angesichts unserer Geschichte gerade bei diesem Punkt zu besonderer Aufmerksamkeit verpflichtet ! Im Einzelnen darf ich auf die vorgelegte Informationsschrift verweisen.

Nur von vollständig wahrheitsgemäß und für sie verständlich aufgeklärten Bürgern sind verfassungs- und menschenrechtlich vertretbare Entscheidungen (auch) in dieser Frage zu erwarten !

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Friedrich
Rechtsanwalt Uwe Friedrich, Notar a. D. (1969-2009)
(Erbrecht, Vorsorgerecht, Immobilienrecht) in:
Dr. Friedrich & Partner Rechtsanwälte
Südring 29, D-64832 Babenhausen/H.
Tel +49-(0)6073-7272-0, Fax +49-(0)6073-7272-25
www.dr-friedrich-partner.de



Mittwoch, 4. Mai 2011

Projekt „Hirntod plus“

  • Ist jemand tot, der beatmet werden muss?
  • Ist jemand tot, dessen Herz nicht mehr selbständig schlägt?
  • Ist jemand tot, dessen Gehirn keine sichtbaren Reaktionen mehr zeigt?

In jedem der drei Fälle kann es möglich sein, dass der Mensch tot ist oder dass der Sterbeprozess begonnen hat. Wirklich tot ist aber nur jemand, der nicht mehr atmet, wenn das Herz nicht mehr schlägt und auch das Gehirn nicht mehr durchblutet wird.
Welche Empfindungen oder welches Bewusstsein ein Mensch hat, dessen Gehirn aufgrund von Herz-Lungen-Stimulation durchblutet wird, kann niemand mit Gewissheit sagen, weil darüber keine Erkenntnisse vorliegen und dieser Bereich auch nicht erforscht wird. Es wäre möglich, dass ähnlich wie beim Apallischen Syndrom, irgendwann eine Rückkehr ins Leben möglich ist, vor allem, wenn eine entsprechende Stimulation stattfindet.
Ein als hirntot deklarierter Mensch wird aber nicht mehr stimuliert, sondern entweder aufbewahrt bis der Tod eingetreten ist, oder für Organentnahme vorbereitet. Beides widerspricht der Ethik und dem christlichen Verständnis von Menschenwürde.

Das muss sich ändern:
  • Aufklärung über den Zustand „Hirntod“
  • Bei der Beratung von Angehörigen von Hirntoten zum Zweck der Freigabe zur Transplantation muss ein neutraler, nicht dem medizinischen Kollegium zugehöriger Berater für die Angehörigen zur Verfügung stehen
  • Auf jedem Spenderausweis muss der Hinweis auf die umstrittene Hirntoddiagnose stehen (Hirntod heißt, dass der Körper künstlich lebendig erhalten wird und noch nicht tot ist)
  • Die Routine der Organentnahme muss berücksichtigt werden, dass der Spender in einem Zustand ist, in dem er Schmerz und andere Gefühle empfinden kann

Dienstag, 12. April 2011

Wie ich zu diesem Thema kam . . .

Der Organspender - Ausweis wird von zahlreichen Organisationen als unbedingt notwendig beworben. Wer ein guter Mensch ist, hat so einen Ausweis für den Fall des eigenen Todes bei sich zu haben. Man bekommt fast ein schlechtes Gewissen, wenn man keinen hat. Ich habe keinen, werde auch nie einen haben und falls die Widerspruchsregelung kommt, könnte es durchaus sein, dass ich mir das nein, ich spende keine Organe

                                      auf den Bauch tätowieren

lasse. Für meine Ansicht zum Thema Organspende habe ich gute Gründe, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen mit Menschen in meinem Lebensumfeld.
Zu diesem Thema möchte ich ein persönliches Erlebnis von mir einstellen, das zwar schon lange Zeit her ist, aber an den Testmethoden, ob bei einem Menschen der Tod eingetreten ist, hat sich kaum etwas verändert. Immer noch gilt der Hirntod als sicher, wenn die angeschlossenen Geräte bei den Hirnströmen innerhalb von 20 Minuten eine absolute Null-Linie zeigen.
Zuerst muss ich ganz deutlich sagen, dass ich kein Gegner der Organtransplantation bin, aber ich bin für eine offene Beschreibung des Aktes der Organentnahme, die ja noch am lebenden Körper stattfindet und nicht nach dem Tod.
Mein Mann, wir sind inzwischen geschieden, hatte nach einer Kropfoperation einen Herzstillstand erlitten aufgrund einer Nachblutung, die auf einen im Operationsgebiet liegenden Reflexknoten für die Herztätigkeit drückte. Dieser Vorgang wurde vom Bettnachbarn beobachtet, der sofort nach Hilfe rief. Vom diensthabenden Nachtschichtarzt wurde der Tod festgestellt, die Nachtschwester alarmierte den Chefarzt zu Hause, weil der operiert hatte. Dieser kam nach ca. 20 Minuten im Krankenhaus an, er setzte die Reanimierung an und eine Notoperation. Es wurde der komplette Hirntod festgestellt, spontane Atmung gab es nicht. Also wurde mein Mann beatmet und auf die Intensivstation verlegt.
Mir wurde mitgeteilt, dass mein Mann bald sterben würde, was auch wünschenswert sei, weil das Gehirn mindestens 20 Minuten ohne Sauerstoff gewesen sei.
Zum Glück war damals (1975) die Transplantationstechnik noch nicht so verbreitet wie heute, sonst hätte man mich sicher gefragt, ob ich einverstanden sei, dass Organe entnommen werden könnten, schließlich war mein Mann gerade mal 38 Jahre alt und komplett gesund.
Während der folgenden vier Tage war ich nahezu rund um die Uhr an seinem Bett und habe ihn beobachtet, auf ihn eingeredet, konnte nicht akzeptieren, dass er eigentlich tot sein sollte. Schließlich beobachtete ich, dass die Monitore bei bestimmten Ereignissen keine Nulllinie zeigten, sondern ausschlugen – also war da noch Leben nach meiner Meinung. Am fünften Tag bemerkte ich, dass er auf meine Stimme reagierte, die Ärzte veranlassten daraufhin eine Untersuchung der Gehirnaktivität mit dem Ergebnis, dass es keine Hoffnung gäbe. Sein Gehirn sei absolut tot.
Er bekam dann eine Lungenentzündung, wohl durch die Beatmung, wie man mir sagte, mit hohem Fieber und Schüttelfrost. Die diensthabende Ärztin ließ ihn mit kaltem Wasser einsprühen, ohne zugedeckt zu sein lage er nackt dicht am Fenster und die Ärztin meinte, vielleicht könne er so etwas früher sterben.
Nach etwa einer Woche wehrte er sich gegen die künstliche Beatmung, er hustete und würgte. Man beschloss, die Beatmung abzustellen, mit dem Risiko, dass er danach wohl versterben würde. Er atmete aber wieder selbständig und alle waren verwundert. Wieder wurde eine Überprüfung der Gehirnaktivität angesetzt, mit dem gleichen Ergebnis: Gehirn absolut ohne Funktion.
In den folgenden Tagen konnte ich beobachten, dass die Kurven der angeschlossenen Instrumente für Herztätigkeit sich veränderten, ganz eindeutig reagierte er auf mich, auf Schmerzen beim Absaugen der Lunge, bei Einstichen an bestimmten Stellen durch die Ärzte. Diese erklärten mir, dass das eben ganz niedrige Reflexe wären, die nichts mit der Gehirntätigkeit zu tun hätten.
Trotzdem wachte mein Mann immer mehr auf: Er bewegte die Lippen, er wollte sprechen, aber er war nicht zu verstehen. Wiederum nach wenigen Tagen verstand ich, was er sagte. Er lebte anscheinend in einer Fantasiewelt, er sprach von Wasser, von Flüssen, die er überqueren müsse, um zu seiner Frau zu kommen. Irgendjemand hielt ihn aber fest, so dass er den Fluss nicht überqueren konnte. Ich versuchte immer wieder, zu ihm Kontakt zu bekommen und ihm zu sagen, dass er doch ganz sicher sei, im Bett liegen würde und er keine Angst haben solle. Und eines Tages war er wach, blickte um sich, erkannte mich und konnte auch wieder sprechen, zwar undeutlich und nur kurze Wörter, aber er war wieder ganz auf dieser Welt.
Die Ärzte beschimpfte er aber alle als Dummköpfe, denn er erzählte mir, dass ihn ein Arzt in den Keller in einem Kühlschrank verstaut hätte, dann wäre er von total hektischen Ärzten wieder hervorgezerrt worden und ein Arzt hätte ihm den Hals aufgeschnitten, ohne Narkose oder Schmerzmittel sei er noch einmal operiert worden. Als ich das völlig entsetzt dem Oberarzt auf der Station erzählte, wo der Zwischenfall stattgefunden hatte, wurde mir bestätigt, dass es so war: er war erst in der Pathologie, weil er ja tot war, erst der Chefarzt bestand auf einer erneuten OP. Diese wurde ausgeführt, der Patient beatmet, wohl wissend, dass er aufgrund des langen Sauerstoffmangels im Gehirn nie wieder gesund werden würde.
Wie kann ein toter Mensch sehen, was mit ihm passiert? Warum kann ein toter Mensch Schmerzen spüren?
Für mich waren das damals rätselhafte Dinge, aber ich musste mich dem Leben zuwenden, meinen Mann wieder möglichst gesund pflegen, damit das Leben weiter gehen konnte.
Mein hirntoter Mann / Exmann ist durch diesen Zwischenfall stark körperlich eingeschränkt, es hat lange gedauert, bis er wieder gehen konnte, aber inzwischen ist er zum dritten Mal verheiratet und ich denke, es geht ihm gut.
Hätte man ihm damals Organe entnommen, aufgrund der mehrmaligen Hirntod-Diagnose wäre er heute nicht mehr am Leben.
Wer Organe spendet, sollte wissen, dass die Zeit des Sterbens nicht so weit erforscht ist,
dass man sagen kann, was der Mensch während dieser Zeit fühlt und empfindet.
Sicher ist nur, dass der Organspender unwiederbringlich tot ist nach der Spende.
Eine Freundin von mir arbeitet an einer auf Organtransplantation spezialisierten Uni als Intensivschwester. Ihre Aufgabe war es unter anderem, die gesetzlichen Hirntod-Untersuchungen durchzuführen und zu protokollieren. Sie hat mir erzählt, wie schwierig es manchmal ist, eine 20-minütige Nullkurve im Diagramm zu bekommen, denn manchmal schlägt der Monitor wieder aus, wenn draußen im Flur Lärm ist, ein Flugzeug über die Klinik donnert oder jemand zur Türe hereinkommt. Ich denke da immer an meinen Exmann, bei dem ich Ähnliches beobachtet habe und der heute noch lebt.
Ich meine, Organtransplantation ist ein großes Geschäft, das etwas mehr Humanität gut vertragen könnte.

Projekt "Hirntod plus"

Projekt „Hirntod plus“

  • Ist jemand tot, der beatmet werden muss?
  • Ist jemand tot, dessen Herz nicht mehr selbständig schlägt?
  • Ist jemand tot, dessen Gehirn keine sichtbaren Reaktionen mehr zeigt?

In jedem der drei Fälle kann es möglich sein, dass der Mensch tot ist oder dass der Sterbeprozess begonnen hat. Wirklich tot ist aber nur jemand, der nicht mehr atmet, wenn das Herz nicht mehr schlägt und auch das Gehirn nicht mehr durchblutet wird.
Welche Empfindungen oder welches Bewusstsein ein Mensch hat, dessen Gehirn aufgrund von Herz-Lungen-Stimulation durchblutet wird, kann niemand mit Gewissheit sagen, weil darüber keine Erkenntnisse vorliegen und dieser Bereich auch nicht erforscht wird. Es wäre möglich, dass ähnlich wie beim Apallischen Syndrom, irgendwann eine Rückkehr ins Leben möglich ist, vor allem, wenn eine entsprechende Stimulation stattfindet.
Ein als hirntot deklarierter Mensch wird aber nicht mehr stimuliert, sondern entweder aufbewahrt bis der Tod eingetreten ist, oder für Organentnahme vorbereitet. Beides widerspricht der Ethik und dem christlichen Verständnis von Menschenwürde.

Das muss sich ändern:
  • Aufklärung über den Zustand „Hirntod“
  • Bei der Beratung von Angehörigen von Hirntoten zum Zweck der Freigabe zur Transplantation muss ein neutraler, nicht dem medizinischen Kollegium zugehöriger Berater für die Angehörigen zur Verfügung stehen
  • Auf jedem Spenderausweis muss der Hinweis auf die umstrittene Hirntoddiagnose stehen (Hirntod heißt, dass der Körper künstlich lebendig erhalten wird und noch nicht tot ist)
  • Die Routine der Organentnahme muss berücksichtigt werden, dass der Spender in einem Zustand ist, in dem er Schmerz und andere Gefühle empfinden kann